Arizona Tribune - Trump nominiert Matt Gaetz für den Posten des Justizministers

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Trump nominiert Matt Gaetz für den Posten des Justizministers
Trump nominiert Matt Gaetz für den Posten des Justizministers / Foto: Kamil Krzaczynski - AFP/Archiv

Trump nominiert Matt Gaetz für den Posten des Justizministers

Der künftige US-Präsident Donald Trump hat den loyalen Gefolgsmann Matt Gaetz für das Amt des Justizministers nominiert. Es gebe nur wenige Themen in den USA, die wichtiger seien, als der "parteiischen Nutzung des Justizwesens als Waffe ein Ende zu setzen", erklärte Trump am Mittwoch in Onlinediensten.

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Der 42-jährige Kongressabgeordnete und Rechtsaußenpolitiker aus Florida gilt als einer der getreuesten Gefolgsleute des Rechtspopulisten. Gaetz ist einer der vehementen Verteidiger Trumps in den gegen ihn gerichteten Strafverfahren und unterstützte ihn bereits in seiner ersten Amtszeit (2017-2021) bei den gegen ihn gerichteten Amtsenthebungsverfahren.

Als Justizminister kommt ihm angesichts der juristischen Probleme des künftigen Präsidenten eine zentrale Bedeutung zu. Trump ist in drei Strafverfahren angeklagt, unter anderem wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit seiner Falschbehauptung über angeblichen Betrug bei seiner Wahlniederlage 2020.

Zwei der Verfahren auf Bundesebene wurden von dem Sonderermittler Jack Smith angestrengt. Trump könnte seinen Justizminister anweisen, Smith zu entlassen. Die Verfahren selbst kann er als Präsident einstellen lassen. Ein drittes Verfahren im Bundesstaat Georgia, in dem es ebenfalls um Trumps Versuche geht, das Wahlergebnis von 2020 zu kippen, dürfte auf Eis gelegt werden.

Im Prozess um die Schweigegeldzahlung an eine Pornodarstellerin wurde Trump im Mai wegen Fälschung von Geschäftsunterlagen in New York schuldig gesprochen. Das Strafmaß steht in diesem Verfahren noch aus. Die Anwälte Trumps haben die Einstellung des Verfahrens beantragt und verweisen zur Begründung auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, die US-Präsidenten weitgehende Immunität vor Strafverfolgung zubilligt.

Th.Gonzalez--AT