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Le Pen zu vierjähriger Haftstrafe und fünf Jahren Kandidaturverbot verurteilt
Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen ist wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete am Montag zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Davon seien zwei auf Bewährung ausgesetzt und die übrigen zwei sollen durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel abgegolten werden, wie die Richterin in Paris am Montag urteilte.
Das von der Richterin verhängte Verbot, nicht bei Wahlen antreten zu dürfen, gilt ab sofort für fünf Jahre, auch für den Fall, dass Le Pen in Berufung geht. Die Richterin Bénédicte de Perthuis begründete das Verbot mit einem drohenden "Rückfallrisiko".
Sie verwies zudem auf eine "erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung, die es bedeuten würde, wenn sich eine in erster Instanz verurteilte Person zur Präsidentschaftswahl stellt". Le Pen hatte den Gerichtssaal in Paris noch vor der Verkündung des vollständigen Strafmaßes verlassen.
Th.Gonzalez--AT