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Kandidaturverbot für Le Pen: Debatte um Ausnahmegesetz in Frankreich
In Frankreich wird über ein Ausnahmegesetz debattiert, welches das Kandidaturverbot für die Rechtspopulistin Marine Le Pen aufheben würde. Es sei "undenkbar, eine Ausnahmeregel zu verabschieden, um Frau Le Pen zu retten", sagte der konservative Regionalpräsident Xavier Bertrand am Mittwoch dem Sender RTL. Damit würde sich die Nationalversammlung an die Stelle des Berufungsgerichts setzen und die "Justiz hintergehen", sagte er.
Der mit Le Pen verbündete Rechtsaußen-Abgeordnete Eric Ciotti hatte am Vortag einen Gesetzentwurf angekündigt, um die "sofortige Geltung" der Nichtwählbarkeit zu kippen, die das Pariser Strafgericht im Prozess gegen Le Pen verhängt hatte. Der Gesetzentwurf könne im Juni eingebracht werden, sagte Ciotti. Er begründete diesen Schritt damit, dass die "sofortige Geltung" der Nichtwählbarkeit einer "politischen Todesstrafe" gleichkomme.
Le Pen war am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Die 56-Jährige darf nach dem Urteil fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Die Richterin verurteilte sie zudem zu einer vierjährigen Haftstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.
Die Haft- und Geldstrafe sind vorerst aufgeschoben, da Le Pen Berufung eingelegt hat. Das Verbot der Nichtwählbarkeit hingegen wird durch das eingeleitete Berufungsverfahren nicht suspendiert. Es könnte erst durch ein Urteil der Berufungsrichter gekippt werden.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten Le Pen und 23 weitere Angeklagte zwischen 2004 und 2016 systematisch die Gehälter von EU-Parlamentsassistenten dafür genutzt, die Finanzen der Le-Pen-Partei, des heutigen Rassemblement National (RN), zu sanieren.
K.Hill--AT