- Krankenhaus: Zustand der drei freigelassenen Geiseln "stabil"
- Trump legt auf Nationalfriedhof Arlington Kranz nieder
- Nach Waffenruhe: Erste drei freigelassene Geiseln sind zurück in Israel
- Tiktok kündigt nach vorläufiger Abschaltung Wiederaufnahme von Dienst in den USA an
- Erst gewankt, dann geglänzt: Handballer besiegen Tschechien
- Pleite für Bremen - Essende lässt Augsburg jubeln
- Israelische Armee: Drei von Hamas freigelassene Geiseln mit ihren Müttern vereint
- Alaba-Comeback nach 399 Tagen: Real wieder Spitzenreiter
- Zentralrat der Juden warnt eindringlich vor Verharmlosung des Holocausts
- Finale verpasst: Paschke stürzt bei Tschofenig-Sieg ab
- Nach 15 Monaten im Gazastreifen: Drei freigelassene israelische Geiseln wieder zu Hause
- Neue Hoffnung dank Baumgart: Union bezwingt Mainz
- Nach neuem Steinwurf auf Amtsgebäude: Einschlägig bekannter Mann in Berlin in Haft
- Drei israelische Geiseln im Gazastreifen an Rotes Kreuz übergeben
- Trump kündigt Dekret zur Aussetzung des Tiktok-Banns in den USA an
- Scholz zu Waffenruhe: "Schnell mehr humanitäre Hilfe nach Gaza"
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis zu den USA
- Videoplattform Tiktok in den USA abgeschaltet
- "Echt einen Flow": Preuß auch im Massenstart Zweite
- Preuß auch im Massenstart Zweite
- Trump will unmittelbar nach Vereidigung "Rekord"-Zahl von Dekreten unterzeichnen
- 25-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen nach tödlichem Streit unter Nachbarn in Haft
- Karlsruhe verpasst Sprung auf Platz eins
- Deutsche Exportwirtschaft warnt vor Trumps Handelspolitik und EU-Gegenzöllen
- Snowboard: Hofmeister mit Sieg-Hattrick
- Brand in geparktem Lastwagen: Feuerwehr in Sachsen-Anhalt findet Toten
- Vor Kracherduell: Djokovic erklärt Interviewverzicht
- Achillessehnenriss: Saisonaus für Leverkusens Terrier
- Waffenruhe im Gazastreifen: UNO meldet Ankunft erster Lastwagen mit Hilfsgütern
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis mit den USA
- Bö Dritter auf Abschiedstournee - Strelow auf Rang sieben
- 68-Jähriger aus Dresden mit hohen Gewinnversprechen um 120.000 Euro betrogen
- Forum der Geisel-Familien bestätigt Namen der drei am Sonntag freizulassenden Frauen
- Rollstuhlfahrer von U-Bahn in Berlin mitgerissen und tödlich verletzt
- Haft von Südkoreas entmachtetem Präsidenten verlängert - Anhänger stürmen Gericht
- Einschlägig bekannter Mann bewirft erneut Regierungsgebäude - Festnahme in Berlin
- Kracherduell: Djokovic gegen Alcaraz im Viertelfinale
- Spieler des Tages: Myron Boadu (VfL Bochum)
- Zwei Richter im Iran am Sitz des Obersten Gerichts getötet
- Merz will Trump handgeschriebenen Brief zur Amtseinführung schicken
- Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X
- Skyliners Frankfurt: Positive A-Probe bei Booker Coplin
- Nach Erhalt von Liste freikommender Geiseln: Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft
- Straßenfest, Festakt und Bühnenshow: Chemnitz eröffnet Kulturhauptstadtjahr
- Flick verurteilt Rassismus: "Dafür gibt es keinen Platz"
- Trotz erstem Satzverlust: Zverev im Viertelfinale
- 82-Jährige fährt rund 20 Kilometer als Geisterfahrerin über Autobahn in Hessen
- SPD-Chef Klingbeil: Habeck hat sich zu wenig um Wirtschaftskrise gekümmert
- Mann steigt aus und wird überfahren: Tödlicher Unfall auf Autobahn in Niedersachsen
- 60 Tote bei jüngsten Angriffen der Guerillagruppe ELN in Kolumbien
Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt in insgesamt 15 Wahlprüfungsverfahren die Einspruchsschriften versandt. Es handelt sich um die Einsprüche der Landeswahlleiterin und der Senatsinnenverwaltung sowie von 13 weiteren einzelnen Kandidaten und Parteien, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
In jedem Wahlprüfungsverfahren sind demnach laut Gesetz neben dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses die zuständigen Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleiterin und die zuständigen Bezirkswahlleiter zu beteiligen.
Ferner müssen auch die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber, die Abgeordneten, die Bezirksverordneten und die Vertrauenspersonen oder die Fraktionen beteiligt werden. Dies diene "der Gewährung rechtlichen Gehörs" für die im Gesetz bezeichneten Betroffenen.
Die in den Wahlprüfungsverfahren eingereichten umfangreichen Unterlagen wurden deshalb an insgesamt 740 Menschen und Institutionen versandt. Die Beteiligungen in den einzelnen Verfahren richten sich laut Gericht danach, ob die Wahl zur Erststimme, zur Zweitstimme oder zu einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen im Streit steht.
Soweit nicht einzelne Wahlkreise angegriffen sind, werden die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über die Landesverbände ihrer Parteien beteiligt. Die betroffenen Abgeordneten und Bezirksverordneten werden über die Fraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligt.
Die Beteiligten haben nun bis zum 31. März Gelegenheit, zu den Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren Stellung zu nehmen.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.
Gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl legten deshalb unter anderem der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Vizelandeswahlleiterin Ulrike Rockmann Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein.
Das Gericht muss die Einwände prüfen, unterliegt dabei aber keiner Frist. Geisel äußerte im vergangenen November, eine Entscheidung im Frühjahr 2022 zu erwarten.
P.A.Mendoza--AT