Arizona Tribune - Habeck erinnert an Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor einem Jahr

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Habeck erinnert an Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor einem Jahr
Habeck erinnert an Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor einem Jahr

Habeck erinnert an Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor einem Jahr

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für mehr Klimaschutz vor genau einem Jahr erinnert. "Das Urteil hat vor einem Jahr deutlich gemacht, worum es eigentlich geht: Wer das Klima schützt, schützt die Freiheit", betonte Habeck am Donnerstag in Berlin. Dieser Grundsatz habe mit dem russischen Überfall auf die Ukraine "noch mal eine neue Dimension bekommen".

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"Mehr denn je sehen wir nach dem völkerrechtswidrigen russischen Angriff auf die Ukraine, dass Klimaschutz - mit einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und Reduktion des Energieverbrauchs - entscheidend ist für unsere Unabhängigkeit", erklärte Habeck. Klimaschutz bedeute Freiheit "und das ist heute in dieser schwierigen Lage wichtiger denn je".

Die hohe Bedeutung von Klimaschutz habe das Bundesverfassungsgericht der Politik "vor einem Jahr nachdrücklich ins Stammbuch geschrieben", erinnerte Habeck. Allerdings sei "dieser höchstrichterliche Weckruf" auch "leider bitter nötig" gewesen.

"Nach wie vor ist unsere Klimabilanz nicht da, wo sie sein muss", räumte Habeck ein. "Daher werde ich in wenigen Wochen ein neues Klimaschutz-Programm auf den Weg bringen". bekräftigte er seine Ankündigung eines "Oster-Pakets", dem wenige Monate später ein "Sommer-Paket" folgen soll. Allen in der Bundesregierung sei bewusst, dass mehr Klimaschutz "eine Querschnittsaufgabe ist".

Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Lasten durch den Klimawandel nicht einseitig jüngeren Generationen aufgebürdet werden dürften. Die Richter befanden daher das damalige Klimaschutzgesetz des Bundes für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste daraufhin nachbessern und die Fortschreibung der Emissionsminderungsziele für die Zeit nach 2030 genauer regeln.

W.Nelson--AT