
-
Trump und Musk fordern fälschlich "Freilassung" der Rechtspopulistin Le Pen
-
Berliner Gericht erlaubt kleine Balkone und Handtuchheizkörper in Milieuschutzgebiet
-
Haftanstalt in Sachsen-Anhalt: Häftling soll Ehefrau bei Besuch getötet haben
-
Ermittler suchen weiter nach Sechsjährigem in Hessen - Luftbilder werden ausgewertet
-
Berichte: Chef des US-Geheimdienstes NSA gefeuert
-
Auftragseingang für Industriefirmen im Februar weitgehend stabil
-
Alle sechs Minuten ein Einbruch in Deutschland: Rund 90.000 Fälle in Jahr 2024
-
Kemmerich liebäugelt mit Kandidatur für FDP-Vorsitz
-
Institut: Im Winter so wenig arktisches Meereis wie noch nie
-
Öffentliche Ausgaben steigen 2024 erstmals auf mehr als zwei Billionen Euro
-
Waffen in Keller hergestellt: Anklage gegen 51-Jährigen in Dresden
-
Baerbock bezeichnet Rubios Bekenntnis zur Nato als "sehr, sehr wichtig"
-
Piastri und Norris obenauf - Verstappen hadert
-
Baerbock wirft Putin "leere Worte und Versprechen" vor
-
Unterstützer von Gruppe Vereinte Patrioten in Bayern und Österreich festgenommen
-
Unionsfraktionsvize fordert drei Kabinettsposten für Ostdeutsche
-
Falsche Polizisten stehlen sechsstellige Summe von 82-Jährigem in Nordrhein-Westfalen
-
Erst Assist, dann Auswechslung: Neue Sorgen um Draisaitl
-
Olympia-Ticket: Rückschlag für deutsche Curler bei WM
-
NBA: Wagner führt Orlando erneut zum Sieg
-
Dividenden der Dax-Konzerne trotz rückläufiger Gewinne weiter auf Rekordniveau
-
Verfassungsgericht in Südkorea bestätigt Absetzung: Präsident Yoon des Amtes enthoben
-
McLaren erneut vorne: Norris mit erster Bestzeit in Japan
-
FCA-Boss Ströll: Vorbilder Mainz und Freiburg
-
Newcomerin Kett schürt Hoffnungen: "Einzigartige Dynamik"
-
Verfassungsgericht in Südkorea bestätigt Absetzung von Präsident Yoon
-
Verfassungsgericht in Südkorea urteilt über Absetzung von Präsident Yoon
-
Urteil in Korruptionsprozess gegen frühere Berliner Senatorin Kalayci erwartet
-
Trump: Verhandlungen über Tiktok-Verkauf an Investoren kurz vor Abschluss - Offen für Zoll-Verhandlungen
-
Medien: Trump entlässt Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates nach Treffen mit ultrarechter Aktivistin
-
Söder blickt "sehr optimistisch" auf Koalitionsverhandlungen
-
Trump: Verhandlungen über Tiktok-Verkauf an Investoren kurz vor Abschluss
-
US-Rocklegende Bruce Springsteen veröffentlicht im Juni mehr als 80 neue Songs
-
Macron will bei Besuch in Ägypten in die Nähe des Gazastreifens reisen
-
Dänische Regierungschefin weist in Grönland Trumps Annexions-Pläne entschieden zurück
-
Signal-Affäre: Pentagon untersucht Rolle von Verteidigungsminister Hegseth
-
Radio Free Europe: USA beenden Ausstrahlung von Programm in Russland
-
Kanada verkündet Zölle in Höhe von 25 Prozent auf bestimmte Autoimporte aus den USA
-
Deutschland verhängt Einreiseverbot gegen bosnischen Serbenführer Dodik
-
Baby mit Abflussreiniger getötet: Lange Haftstrafe für Kita-Betreuerin in Frankreich
-
Baby mit Abflussreiniger getötet: Kita-Betreuerin zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
SPD-Politiker Schneider kündigt Rückzug vom Amt des Ostbeauftragten an
-
Trump über seine Zölle: "Der Patient lebt" - US-Handelsminister verhandlungsbereit
-
Zweiter Gorilla innerhalb von einer Woche stirbt in Leipziger Zoo
-
Rubio gibt klares Bekenntnis zur Nato ab und fordert höhere Verteidigungsausgaben
-
Trump über seine US-Zolloperation: "Der Patient lebt"
-
Tödlicher Angriff auf Rettungskräfte im Gazastreifen: Israel leitet Untersuchung ein
-
Macron ruft zum vorläufigen Verzicht auf Investitionen in den USA auf
-
US-Defizit im Außenhandel im Februar knapp unter Rekordhoch
-
Illegale Cannabisplantage in Wohnhaus in niedersächsischem Schöppenstedt entdeckt

Berufungsgericht in den Niederlanden kippt Klima-Urteil gegen Ölriesen Shell
Ein Berufungsgericht in den Niederlanden hat ein wegweisendes Klimaschutzurteil gegen den Ölkonzern Shell wieder einkassiert. Das Haager Gericht urteilte am Dienstag, die Klage von Umweltschützern gegen Shell sei abgewiesen. Sie hatten in erster Instanz vor drei Jahren noch gesiegt - Shell sollte seine CO2-Emissionen bis 2030 drastisch um mindestens 45 Prozent verglichen mit 2019 reduzieren. Dagegen war der Konzern in Berufung gegangen.
Richterin Carla Joustra erklärte am Dienstag zur Begründung des Berufungsurteils, Shell tue bereits, was von dem Unternehmen erwartet werde. Der Konzern müsse zwar einen "angemessenen Beitrag" zu den Klimazielen des Pariser Abkommens leisten - die bestehende Klimagesetzgebung sehe jedoch keine spezifische Quote für einzelne Unternehmen vor. Das Berufungsgericht müsse daher das erstinstanzliche Urteil kippen.
Das Pariser Klimaabkommen von 2015 sieht vor, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad, möglichst aber 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag.
Shell-Chef Wael Sawan reagierte nun erfreut auf das Berufungsurteil. Es sei die richtige Entscheidung für die globale Energiewende, die Niederlande und den Konzern, erklärte er. Shell hatte in der Berufungsklage betont, ein Urteil gegen einen einzelnen Konzern sei "nicht effektiv" im Kampf gegen den Klimawandel.
Sawan betonte, Shell wolle bis 2050 ein Unternehmen mit "netto null Emissionen" werden - das bleibe "Kern" der Unternehmensstrategie "und verändert unser Geschäft". Bis 2030 wolle Shell die konzerneigenen Emissionen halbieren. Dafür plane das Unternehmen zwischen 2023 und 2025 insgesamt zehn bis 15 Milliarden Dollar (14 Milliarden Euro) ein.
Die Umweltorganisation Milieudefensie - die niederländische Gruppe von Friends of the Earth - reagierte enttäuscht: "Dieses Urteil schmerzt", sagte der Vorsitzende Donald Pols. Seine Organisation werde ihren Kampf gegen große Umweltverschmutzer wie Shell aber fortsetzen. Milieudefensie hatte zusammen mit sechs weiteren Umweltgruppen gegen Shell geklagt.
In Hamburg erklärte Greenpeace, das Urteil sei "ein harter Rückschlag". Es motiviere aber weiter, "gegen die großen Klimasünder rechtlich vorzugehen". Immerhin habe das Gericht auch entschieden, dass Shell seine CO2-Emissionen verringern müsse. Die Umweltgruppen und auch Shell können gegen das Urteil noch in Revision beim Obersten Gerichtshof der Niederlande gehen.
Ch.P.Lewis--AT