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Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung
Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung

Das Berliner Kammergericht hat die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung durch die Teilnahme an einer Straßenblockade bestätigt. Die Revision des 62-Jährigen wurde verworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Es betonte, dass es immer auf den Einzelfall ankomme.

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Der Mann hatte sich demnach zusammen mit anderen Aktivisten der Gruppe Letzte Generation im Februar 2022 auf eine Straße im Bezirk Spandau gesetzt. Einige von ihnen hätten sich dort festgeklebt, der 62-Jährige aber nicht. Der Straßenverkehr sei für 20 Minuten blockiert worden. Mindestens 50 Fahrzeuge hätten nicht ausweichen können und festgesteckt.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Angeklagten im Januar 2023 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Das Landgericht reduzierte die Zahl der Tagessätze im Juli auf 20, ließ die Verurteilung wegen Nötigung aber bestehen.

Deswegen wandte sich der 62-Jährige an das Kammergericht als die nächsthöhere Instanz. Dieses wertete seine Teilnahme an der Straßenblockade nun aber ebenfalls als Nötigung. Dabei dürfe es keine pauschale Bewertung geben, erklärte das Gericht. Es komme immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Im Strafgesetzbuch ist geregelt, dass bei Nötigung die sogenannte Verwerflichkeit geprüft wird.

Das Kammergericht erklärte nun, dass in der Rechtsprechung verschiedene Abwägungskriterien entwickelt worden seien. Dazu gehörten die Ankündigung und die Dauer einer Blockade, ihre Art und ihr Ausmaß, die Motive eines Angeklagten und die Zielrichtung der Demonstration. Diese seien als Orientierung und Leitlinie zu verstehen, nicht als in jeder Konstellation zwingende oder abschließende Aufzählung.

Im aktuellen Fall ist die Verurteilung wegen Nötigung nun rechtskräftig. Der 62-Jährige muss die 20 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 600 Euro Geldstrafe zahlen.

N.Mitchell--AT