
-
Tiktok lässt Nutzer testweise Fußnoten zu Videos hinzufügen
-
Pro-palästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal in Berlin - Polizei räumt Gebäude
-
HBL: Füchse gewinnen Topspiel in Kiel
-
Kalifornien geht juristisch gegen Trumps Zölle vor
-
Israel wandelt 30 Prozent des Gazastreifens in Pufferzone um
-
FC Bayern mit Müller bei Inter
-
"Kompliziert", aber souverän: Zverev im Viertelfinale
-
US-Senator will sich in El Salvador für irrtümlich abgeschobenen Migranten einsetzen
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - Bischof fordert Suche nach Alternativen
-
Inmitten monatelanger Proteste: Serbisches Parlament wählt neue Regierung
-
Sicherheitsdebatte zu elektronischer Patientenakte geht weiter
-
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
-
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
-
Brandenburger Finanzminister Crumbach will BSW-Landesvorsitz aufgeben
-
Zverev ohne große Mühe ins Viertelfinale von München
-
Papst empfängt Krankenhauspersonal und bedankt sich für "sehr gute" Versorgung
-
Propalästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal von Berliner Humboldt-Universität
-
Stiftung Warentest: Nur zwei Basiskonten sind kostenlos - Preise teils gestiegen
-
Weitere deutsche Staatsbürger aus dem Gazastreifen ausgereist
-
Bewährungsstrafe für tödlichen Stich auf Bahnhofsrolltreppe in Rheinland-Pfalz
-
IT-Experten sehen Sicherheitsmängel bei E-Patientenakte nicht beseitigt
-
OECD-Bericht: Entwicklungshilfe geht um sieben Prozent zurück
-
Medien: WM-Auslosung in Las Vegas
-
WTO: Welthandel könnte 2025 wegen US-Zöllen um bis zu 1,5 Prozent zurückgehen
-
Polizisten stoppen von betrunkenem 15-Jährigen gesteuertes Auto in Bremerhaven
-
Nach Magen-Darm-Infekt: Söder freut sich bald wieder auf Schweinshaxe
-
US-Fahrdienstvermittler Lyft kauft Freenow von Mercedes und BMW
-
Trump: Harvard ist ein "Witz" und sollte keine öffentlichen Gelder erhalten
-
Asyl: EU veröffentlicht Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern
-
Bericht geht von 16.000 baufälligen Brücken in Deutschland aus - Ministerium widerspricht
-
Prozess um Bankenbetrug mit rund 26 Millionen Euro Schaden in Hildesheim begonnen
-
Mann verliert eine Million Euro an Anlagebetrüger: Festnahme in Baden-Württemberg
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - auf rund 12,7 Milliarden Euro
-
Erste Ostermärsche beginnen an Gründonnerstag - Appell gegen Aufrüstung
-
Trapp im Abschlusstraining dabei - und fehlt doch weiter
-
Berufungsgericht: Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson muss in Haft bleiben
-
EM-Vorbereitung: Basketballer testen bei Supercup in München
-
Merz: Ressortzuschnitt nicht Grund für Linnemann-Verzicht auf Ministerposten
-
Grünen-Politiker fordert Stopp von Abschiebungen in die Türkei
-
Autos vor französischen Gefängnissen in Brand gesetzt: Polizei fahndet nach Tätern
-
SPD warnt vor Normalisierung der AfD im Bundestag - Spahn weist Kritik zurück
-
Oberstes britisches Gericht: Nur biologische Frauen sind vor Gesetz von 2010 Frauen
-
Gericht: Keine Freistellung von Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
-
Biden greift Trump in erster öffentlicher Rede seit Amtsende scharf an
-
Bauernverband fordert Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonkräfte
-
Jüdische Gemeinde Berlin: Entlassung von Rabbiner wegen Belästigung rechtens
-
Zoll findet tausende verbotene Springmesser und Wurfsterne in Lastwagen in Stralsund
-
Handelskrieg: China hat "keine Angst, zu kämpfen" - Ruf nach Verhandlungen mit USA
-
Heineken verkauft im ersten Quartal weniger Bier
-
Regierung hält an geplanter Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad fest

Fraktionsübergreifender Vorstoß zur Neuregelung der Sterbehilfe
Fast zwei Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt hat - nun unternimmt eine fraktionsübergreifende Initiative einen Anlauf zur Neuregelung. Der Gesetzentwurf von Abgeordneten aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD würde es ermöglichen, anderen unter engen Voraussetzungen straffrei beim Suizid zu helfen. Zugleich dringen die Initiatoren darauf, Beratungsmöglichkeiten für suizidgefährdete Menschen auszubauen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Damit ist es nicht mehr strafbar, anderen Menschen beim Suizid zu helfen, auch wenn dies geschäftsmäßig geschieht - also etwa durch Vereine, die regelmäßig beim Sterben helfen und dazu tödliche Medikamente beschaffen. Mangels einer gesetzlichen Neuregelung blieb die Lage für Betroffene jedoch kompliziert.
Diesen "quasi regellosen Zustand" wollen die Initiatoren des neuen Gesetzentwurfs beenden, wie der SPD-Politiker Lars Castellucci am Donnerstag sagte. Sie wollten "den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht fördern". Auf Menschen etwa mit tödlichen Erkrankungen dürfe keinesfalls Druck ausgeübt werden, ihr Leben zu beenden: "Der Staat darf niemandem den Eindruck vermitteln, überflüssig zu sein."
Der CDU-Politiker Ansgar Heveling betonte, es gehe auch darum, dass "Missbrauch und das Geschäft mit dem Tod" geahndet werden können. Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther wies ebenfalls darauf hin, dass derzeit Sterbehilfevereine aktiv seien, ohne dass deren Arbeit in einen klaren Regelungsrahmen eingebettet wäre.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe wieder strafbar ist und nur unter engen Voraussetzungen straffrei bleibt. So muss der suizidwillige Mensch mindestens zwei psychiatrische Untersuchungen im Abstand von mindestens drei Monaten absolvieren. Dazwischen ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, bei dem neben Ärzten je nach Lebenssituation etwa Sucht- oder Schuldnerberatungen eingebunden werden.
Bis zum tatsächlichen Vollzug der Selbsttötung müssten dann noch bestimmte Wartefristen eingehalten werden. Das Verfahren kann dem Entwurf zufolge verkürzt werden, falls jemand an "einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung" leidet. Kinder und Jugendliche unter 18 sollen generell keine Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen können.
Die Abgeordnetengruppe verknüpft ihren Gesetzentwurf mit einem Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Suizidprävention in Deutschland auszubauen. Dazu sollen etwa mehr Beratungsangebote geschaffen werden. Durch mehr Aufklärung soll der Tabuisierung und der Stigmatisierung von Suizidgedanken entgegen gewirkt werden.
Die Regelung zur Sterbehilfe sei "ohne wirksame Suizidprävention nicht denkbar", sagte der FDP-Politiker Benjamin Strasser. Auch die Linke-Abgeordnete Kathrin Vogler unterstrich, es sei "absolut notwendig", die Prävention auszubauen.
Die Abgeordneten sammeln nun Unterschriften im Bundestag für ihre Initiative. Sobald mindestens fünf Prozent der Mitglieder - 37 Abgeordnete - die Vorlage unterstützen, kann sie im Plenum behandelt werden.
Bisher stehen offiziell 15 Abgeordnete hinter den Anträgen, darunter Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne).
Laut Strasser könnten auch zwei andere Regelungsentwürfe neu aufgelegt werden, die in der vergangenen Legislaturperiode im Bundestag diskutiert worden waren. Es war damals nicht gelungen, diese rechtzeitig vor der Bundestagswahl abschließend zu behandeln. Heveling betonte, der Initiatorengruppe gehe es um ein "möglichst breites parlamentarisches Beratungsverfahren". Es gebe "keinen zeitlichen Druck" für einen "ganz schnellen Abschluss".
A.Clark--AT