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Mercedes-Benz startet auf dem Weg zu selbstfahrenden Autos ins nächste Level
Mercedes-Benz startet auf dem Weg zu selbstfahrenden Autos ins nächste Level / Foto: Christof Stache - AFP

Mercedes-Benz startet auf dem Weg zu selbstfahrenden Autos ins nächste Level

Der Autobauer Mercedes-Benz macht den nächsten Schritt auf dem Weg zu selbstfahrenden Autos. Wie der Konzern am Freitag in Stuttgart mitteilte, wird ab dem 17. Mai ein "System für hochautomatisiertes Fahren" als Sonderausstattung für die S-Klasse und das Elektromodell EQS bestellbar sein. Damit sei Mercedes‑Benz "der weltweit erste Automobilhersteller mit einer international gültigen Zertifizierung für hochautomatisiertes Fahren, der ein solches System ab Werk optional für Fahrzeuge aus der Serienproduktion anbietet", erklärte das Unternehmen.

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Mit dem "Drive Pilot" getauften System können Autos bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern bei hohem Verkehrsaufkommen oder Stausituationen selbstständig auf geeigneten Autobahnabschnitten fahren. Nach Aktivierung des "Drive Pilot" regelt das System unterstützt durch Sensoren und Kameras demnach Geschwindigkeit und Abstand und führt das Fahrzeug innerhalb der Spur.

"Streckenverlauf, auftretende Streckenereignisse und Verkehrszeichen werden ausgewertet und berücksichtigt", erklärte der Autobauer. Das System, das für die S-Klasse nach Unternehmensangaben ohne Mehrwertsteuer 5000 Euro und für den EQS 7430 Euro kostet, reagiere auch auf unerwartet auftretende Verkehrssituationen und bewältige diese "eigenständig etwa durch Ausweichmanöver innerhalb der Spur oder durch Bremsmanöver".

Damit ist der "Drive Pilot" ein sogenanntes Level-3-System auf der Skala der verschiedenen Selbstständigkeitsstufen von Autos. Level 0 heißt, dass sämtliche Aspekte des Fahrens voll manuell vom Fahrer kontrolliert werden. Level 1 bedeutet, dass ein Fahrassistenzsystem an Bord ist, beispielsweise ein Tempomat oder eine Einparkhilfe. Level 2 - welches es von mehreren Herstellern schon gibt - heißt, dass das Auto selbständig lenken und steuern kann. Der Fahrer muss die Maschine jedoch überwachen und jederzeit bereit sein, einzugreifen.

Bei Level 3 kann sich der Fahrer hingegen in bestimmten Situation bereits vom Fahrgeschehen abwenden. Allerdings muss er in der Lage sein, kurzfristig das Steuer zu übernehmen, wenn etwa eine Baustelle kommt - Mercedes gibt für den "Drive Pilot" dafür einen Zeitraum von bis zu zehn Sekunden an. Level 4 heißt dann, dass der Wagen auch hochkomplexe Verkehrssituationen wie Baustellen komplett allein meistert. Der Fahrer kann währenddessen schlafen, muss aber dennoch fahrtüchtig sein, um im Bedarfsfall übernehmen zu können. Bei Level 5 ist dann gar kein Fahrer mehr nötig.

Selbstfahrende Autos, deren Entwicklung weltweit von einer Reihe von Unternehmen vorangetrieben wird, werfen dabei aber eine Reihe von Fragen auf - unter anderem zur Haftung bei Unfällen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV erklärte am Freitag, dass es im Sinne der Verkehrssicherheit zu begrüßen sei, dass das erste hochautomatisierte Fahrsystem zunächst nur in einem begrenzten Geschwindigkeitsbereich und auf Autobahnen zum Einsatz komme - "also in Verkehrssituationen ohne Gegen- und Querverkehr, ohne Fußgänger und ohne Radfahrer", erklärte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.

Zugleich hob sie hervor, dass sich niemand sorgen müsse, "dass er nach einem Unfall mit einem automatisiert fahrenden Auto schlechter wegkommt als bislang". Das geltende Recht habe eine einfache und klare Antwort auf die Frage, wer Unfallopfer entschädigt: "Das macht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters", erklärte Käfer-Rohrbach. "So gewähren wir ein Höchstmaß an Opferschutz und tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Akzeptanz automatisierter Autos bei."

Gleichzeitig sei diese Regelung natürlich "kein Freibrief für Automobilhersteller oder Zulieferer", fügte Käfer-Rohrbach hinzu. "Wer auch immer mangelhafte Systeme auf den Markt bringt, muss sich im Rahmen geltender Gesetze verantworten." Die Kfz-Versicherer würden entsprechende Produkthaftungsansprüche "prüfen und durchsetzen".

B.Torres--AT