Arizona Tribune - Lambrecht äußert Verständnis für Kritik wegen Mitflug von Sohn in Helikopter

Börse
Goldpreis -0.11% 2567.4 $
TecDAX -1% 3352.33
Euro STOXX 50 -0.81% 4794.85
SDAX 0.22% 13405.8
DAX -0.28% 19210.81
EUR/USD 0.09% 1.0544 $
MDAX -0.24% 26411.07
Lambrecht äußert Verständnis für Kritik wegen Mitflug von Sohn in Helikopter
Lambrecht äußert Verständnis für Kritik wegen Mitflug von Sohn in Helikopter / Foto: ANDRE PAIN - AFP

Lambrecht äußert Verständnis für Kritik wegen Mitflug von Sohn in Helikopter

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Verständnis für Unmut über den Mitflug ihres erwachsenen Sohnes in einem Bundeswehrhubschrauber geäußert. Es sei zulässig, diese Entscheidung infrage zu stellen, sagte sie am Mittwoch im ZDF-"Mittagsmagazin". "Dafür habe ich auch Verständnis."

Textgröße:

Gleichzeitig betonte Lambrecht, dass sie sich juristisch nichts vorzuwerfen habe. Ihr sei es "nicht nur als Juristin, sondern auch als Ministerin, als Bürgerin" sehr wichtig, dass alle ihre Entscheidungen "rechtlich völlig korrekt" seien. "Das ist hier auch der Fall, die Kostenübernahme ist erfolgt."

Lambrecht warb für Verständnis für ihr Vorgehen. "Ich bin als Ministerin in einer Situation, dass ich sehr wenig Zeit habe für Privatleben und insbesondere für Kontakt mit meinem Sohn", sagte sie. "Ich bitte um Verständnis dafür, dass es darum geht, eben auch den Kontakt zum Kind weiter aufrecht zu halten." Dieser Wunsch führe vielleicht "manchmal zu einer Entscheidung, die man im Nachhinein so nicht mehr treffen würde".

Es tue ihr für ihren Sohn Leid, sagte Lambrecht mit Blick auf die Folgen des Mitflugs. "Der ist ja keine Person des öffentlichen Lebens", er werde aber jetzt "so in den Fokus" gerückt. Sie wolle nunmehr "Planungen in Zukunft völlig anders" vornehmen. "Die Konsequenz ist natürlich, dass wir noch mehr im Privatleben darauf achten, dass auch solche Vorwürfe dann nicht möglich sind."

Lambrecht war am Mittwoch vor Ostern in Begleitung ihres Sohnes in einem Regierungshubschrauber von Berlin zu einem Truppenbesuch in Schleswig-Holstein gereist. Im Anschluss daran machte sie mit ihrem Sohn Urlaub auf Sylt. Laut Bundesverteidigungsministerium ist eine solche Mitreise rechtlich zulässig; Lambrecht habe wie vorgeschrieben die Kosten "zu 100 Prozent" übernommen. Die Unionsfraktion nannte den Vorgang "stillos" und kündigte eine eigene rechtliche Prüfung an.

W.Stewart--AT