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Lange Haftstrafen in Prozess um Betrug mit erfundenen Windparks in Niedersachsen
Lange Haftstrafen in Prozess um Betrug mit erfundenen Windparks in Niedersachsen / Foto: Ben Stansall - AFP/Archiv

Lange Haftstrafen in Prozess um Betrug mit erfundenen Windparks in Niedersachsen

In einem großen Wirtschaftsstrafprozess um frei erfundene Windparkprojekte sind die beiden Hauptangeklagten am Donnerstag vom Landgericht Osnabrück zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden Gesellschafter einer Unternehmensgruppe im Alter von 32 und 65 Jahren sollen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs für siebeneinhalb beziehungsweise sieben Jahre ins Gefängnis. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie große Energiekonzerne täuschten.

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Demnach verleiteten die Angeklagten die ausländischen Unternehmen zwischen 2015 und 2021 zu Investitionen in Höhe von zehn Millionen Euro in mehrere angebliche Windparkprojekte in Niedersachsen, die aber gar nicht in Planung waren. Dafür nutzten sie massenhaft gefälschte Dokumente, etwa kommunale Flächennutzungsverträge und Unterstützungsschreiben von Gemeinden. Die Angeklagten gesatnden während des im August 2021 begonnen Verfahrens umfassend.

Ebenfalls verurteilt wurden die wegen Beihilfetaten angeklagten Geschwister und die Mutter des 32-Jährigen. Diese verurteilte das Gericht zu Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie drei Jahren und sieben Monaten. Nach Auffassung der Kammer waren sie an den Täuschungen beteiligt, handelten aber lediglich auf Anweisung.

Laut Sprecher hob das Gericht in seiner Urteilsbegründung die hohe kriminelle Energie und Rücksichtlosigkeit der Angeklagten hervor. Zugleich wies es darauf hin, dass die von diesen verwendeten Fälschungen teils sehr dilettantischer Natur gewesen seien. Die geschädigten Unternehmen waren unter anderem deutsche Tochterfirmen großer Energiekonzerne aus Italien und Großbritannien.

Beim Strafmaß blieb das Gericht unter den Forderungen der Anklage, die für die beiden Hauptangeklagten acht Jahre und fünf Monate beziehungsweise acht Jahre beantragt hatte. Die Verteidigung forderte Haftstrafen von höchstens sieben Jahren. Für die anderen Beschuldigten forderte die Staatsanwaltschaft zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. Die Verteidigung plädierte auf niedrigere Strafen, in einem Fall auf Bewährung.

H.Gonzales--AT