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Netzagentur weist Forderung der Post nach größerem Preiserhöhungsspielraum zurück
Netzagentur weist Forderung der Post nach größerem Preiserhöhungsspielraum zurück / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Netzagentur weist Forderung der Post nach größerem Preiserhöhungsspielraum zurück

Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat die Forderung der Deutschen Post zurückgewiesen, die Preise für die Beförderung von Briefen und Paketen ab dem kommenden Jahr noch stärker anzuheben als von der Behörde erlaubt. "Die Forderung der Post nach einem noch stärkeren Anstieg kann ich nicht nachvollziehen", erklärte Müller am Montag. "Die Kosten, die die Post uns vorgelegt hat, geben das nicht her."

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Die Netzagentur bestätigte am Montag ihre sogenannte Maßgrößenentscheidung: Die Deutsche Post darf ab Januar das Porto für private und geschäftliche Briefe um bis zu 10,48 Prozent erhöhen, für private Pakete um bis zu 7,21 Prozent. "Wir ermöglichen der Post eine deutliche Steigerung der Porti", erklärte Müller.

Würde die Netzagentur den Forderungen der Post folgen, "würden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen doppelt belastet". Die Post hatte gefordert, die hohen Inflationsraten aus dem Jahr 2023 zusätzlich zu berücksichtigen.

Die nun festgelegten Preisänderungsspielräume ergeben sich laut Netzagentur aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate und einer Produktivitätsfortschrittsrate. Ein angemessener Gewinnzuschlag sei berücksichtigt.

Für die Geltungsdauer von zwei Jahren nimmt die Behörde eine Preissteigerungsrate von 3,37 Prozent an. Die Produktivität verschlechtert sich ihren Angaben zufolge wegen der sinkenden Sendungsmengen. Sie betrage für private und geschäftliche Briefe minus 7,11 Prozent und für private Pakete minus 3,84 Prozent.

Müller erklärte, wie die Post die Spielräume bei der Preissetzung für die konkreten Produkte nutze, obliege ihrer unternehmerischen Entscheidung. Es ist möglich, die Preise einzelner Produkte stärker und andere wiederum schwächer anzuheben. "Die konkreten Porti werden in einem sich anschließenden Entgeltverfahren genehmigt", und zwar binnen vier Wochen.

N.Mitchell--AT