- Wieder nach Verlängerung: Draisaitls Oilers siegen weiter
- NFL: Eagles weiter im Aufwind
- Trump will Impfgegner Robert F. Kennedy Jr. zum US-Gesundheitsminister machen
- Teilergebnisse: Linksbündnis von Sri Lankas Präsident gewinnt Parlamentsmehrheit
- NBA: Mavericks stolpern auch bei Kleber-Rückkehr
- Sinner begeistert - und bleibt entspannt beim Doping-Verfahren
- Baumann vor zweitem Länderspiel
- "Wie dumm bist du?!" Brandt schlägt Havertz im Freunde-Quiz
- Erste Ergebnisse: Präsidentenbündnis steht bei Parlamentswahl in Sri Lanka vor Erdrutschsieg
- Klage gegen Kanye West: "Antisemitische Tiraden" bei US-Rapper "an der Tagesordnung"
- Bundesweiter Vorlesetag mit zahlreichen Aktionen
- Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis
- Grüne beginnen Parteitag in Wiesbaden
- Zeitung: Musk trifft Irans UN-Botschafter an geheimem Ort zu Gesprächen
- Impfgegner Robert F. Kennedy Jr. soll US-Gesundheitsminister werden
- Israel verstärkt Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon
- Trump nominiert Robert F. Kennedy Jr. als Gesundheitsminister
- Hochrisikopartie in Paris: Israels Gastspiel weitgehend ruhig
- Trotz Absagewelle: England vor direktem Aufstieg
- Nächster Dämpfer für Belgien: Druck auf Tedesco wächst
- Edwards glänzt: Bayern demontiert Alba in der EuroLeague
- Sinner macht Gruppensieg perfekt - Aus für Medwedew
- Löwen und Gummersbach im Viertelfinale - Knorr gibt Comeback
- Afghanistan-Ausschuss: Scholz mahnt Lehren an - Kramp-Karrenbauer räumt Fehler ein
- Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
- Lehren aus Afghanistan: Scholz mahnt realistische Ziele bei Auslandseinsätzen an
- LeBron James: "Spiele nicht, bis die Räder abfallen"
- Nach Wahl in Sachsen: CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
- DFB-Team: Baumann gegen Bosnien im Tor
- CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen in Sachsen
- Trump nominiert treue Verbündete - Kandidaten für Finanzen und Handel stehen aus
- Klage gegen LNG-Terminalschiff in Lubmin scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an
- Österreich trotz interner Unruhen auf Aufstiegskurs
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
- Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
- SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung
- Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin
- Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
- Verdächtiger in Fall von europaweitem Netzwerk von Telefonbetrügern ausgeliefert
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung im Bundestag
- Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus
Urteil: Anspruch auf Inflationsprämie auch bei Freistellung in Altersteilzeit
Von einer pauschalen Zusatzprämie für alle Beschäftigten dürfen Arbeitnehmer in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit nicht ohne weiteres ausgenommen werden. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt ist eine solche Ungleichbehandlung bei einer Inflationsausgleichsprämie unzulässig. (Az. 9 AZR 71/24)
Damit gab das BAG einem früheren Beschäftigten eines Energieunternehmens in Nordrhein-Westfalen Recht. Für die Branche hatten sich die Tarifvertragsparteien auf eine Inflationsausgleichsprämie von für alle Beschäftigten in Höhe von 3000 Euro geeinigt, die im Mai 2023 ausbezahlt wurde. Ausdrücklich ausgenommen waren Beschäftigte, die sich am 31. Mai 2023 in der Passivphase der Altersteilzeit oder im Vorruhestand befanden - so auch der Kläger.
Die Passiv- oder auch Freistellungsphase der Altersteilzeit entsteht im sogenannten Blockmodell, wenn Arbeitnehmer beispielsweise zwei Jahre den halben Lohn bekommen und dafür ein Jahr voll und das zweite dann gar nicht mehr arbeiten. Der Kläger meint, dass die Prämie auch ihm zustehe.
Anders als die Vorinstanzen gab dem das BAG nun statt. Das Gesetz verbiete die Benachteiligung von Teilzeitkräften ohne sachliche Gründe. Hier habe die Inflationsausgleichsprämie die Beschäftigten wegen der hohen Inflation entlasten sollen. Arbeitnehmer in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit seien von der Inflation aber genauso betroffen wie alle anderen auch. Einen sachlichen Grund für die Benachteiligung gebe es daher nicht.
F.Wilson--AT