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Fahimi fordert "grundsätzliche Kehrtwende" in deutscher Flüchtlingspolitik
Fahimi fordert "grundsätzliche Kehrtwende" in deutscher Flüchtlingspolitik / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Fahimi fordert "grundsätzliche Kehrtwende" in deutscher Flüchtlingspolitik

Die neue Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, hat eine "grundsätzliche Kehrtwende" in der deutschen Flüchtlingspolitik gefordert, die sich an den Regelungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge orientiert. "Ich denke an den schnellen Anspruch auf Grundsicherung, aber vor allem auch den direkten Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt", sagte Fahimi den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben).

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Zugleich beklagte die DGB-Chefin bürokratische Hürden bei der Integration ukrainischer Flüchtlinge. "Bevor die Geflüchteten irgendwelche Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen sie zur Ausländerbehörde, um sich den Aufenthalt bestätigen zu lassen", legte Fahimi dar. Dafür bräuchten sie einen persönlichen Termin – "und das ist im Moment das Nadelöhr. Das dauert oft viele Wochen."

In dieser Wartezeit bestehe die große Gefahr, dass die ukrainischen Flüchtlinge "nicht wohlgemeinte und zum Teil illegale Job-Angebote" bekämen, warnte Fahimi. Manche Arbeitgeber schreckten nicht davor zurück, das Leid der Geflüchteten auszunutzen.

Auch der Staat solle bei den Ukrainern nicht in eine "nüchterne Verwertungslogik" verfallen und sie als Lösung für Deutschlands Fachkräftemangel betrachten. Wie lange die Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland blieben, könne schließlich niemand vorhersagen. "Wer glaubt, das Fachkräfteproblem in Deutschland durch die Ukrainerinnen und Ukrainer zu lösen, der ist schief gewickelt", sagte die Gewerkschaftschefin.

"In erster Linie geht es jetzt darum, den Menschen zu helfen", sagte Fahimi den Funke Medien. Tatsächlich gebe es unter den ukrainischen Geflüchteten aber "viele gut ausgebildete Menschen, die wir schnell und leicht in unseren Arbeitsmarkt einbeziehen können". Dies sei "eine Bereicherung für uns – und für die Geflüchteten".

Aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Menschen haben ab dem 1. Juni automatisch Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II. Sie bekommen damit Zugang etwa zur Betreuung durch die Jobcenter bei der Arbeitssuche sowie zu Sprachkursen.

Th.Gonzalez--AT