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Fehler bei Zwangsversteigerung: BGH urteilt über Abriss von Haus in Brandenburg
Über den drohenden Zwangsabriss eines Hauses im brandenburgischen Rangsdorf wegen eines Behördenfehlers entscheidet am Freitag (09.00 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die betroffene Familie hatte das Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung gekauft. Es gehörte einem US-Bürger, der es geerbt hatte und von der Zwangsversteigerung nichts wusste. (Az. V ZR 153/23)
Als er davon erfuhr, klagte er. Brandenburger Gerichte entschieden, dass das zuständige Amtsgericht vor der Versteigerung nach ihm hätte suchen müssen. Die Familie, die sich inzwischen auf dem Grundstück ein Haus gebaut hat, müsse ausziehen und das Haus abreißen. Dieses Urteil von 2023 überprüft nun der BGH. Es geht auch um die Frage, ob der Familie womöglich zumindest die Kosten für den Hausbau erstattet werden.
W.Morales--AT