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Onlinehändler kritisieren engere Partnerschaft von DHL mit Billighändler Temu
Die deutschen Onlinehändler kritisieren eine geplante engere Zusammenarbeit der DHL Group mit dem in China gegründeten Online-Billighändler Temu. Anders als angekündigt werde die Partnerschaft zwischen den Konzernen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Onlinehandel nicht zugutekommen, erklärte der Bundesverband Onlinehandel am Donnerstag. "Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das Ganze eher als PR-Märchen denn als Mittelstandsprogramm." Die Kooperation werfe "die Frage auf, wie es um die Fairness im deutschen Versandmarkt steht".
DHL und Temu hatten vor rund einer Woche eine Absichtserklärung über eine engere Partnerschaft unterzeichnet, mit dem ausgewiesenen Ziel, lokale KMU besser zu unterstützen. Beide Unternehmen verpflichteten sich demnach unter anderem, "nachhaltige Praktiken" zu fördern, erklärten sie.
Die Plattform Temu lockt mit extremen Schnäppchen, steht aber immer wieder auch wegen schlechter Qualität, nicht erhaltener Sendungen und nicht zuletzt der katastrophalen Klima- und Umweltbilanz ihrer Produkte in der Kritik.
Der Bundesverband Onlinehandel kritisierte nun, dass vielen kleineren Shops angesichts einer engeren DHL-Temu-Partnerschaft "noch stärkere Preiskonkurrenz, getrieben durch Dumpingangebote direkt vom Hersteller" drohe. Der Verband verwies auf die Sondergebühren für Spitzenzeiten, die DHL erhebe - darunter eine laut Medienberichten für den Schnäppchentag Black Friday geplante zusätzliche Abgabe. Der DHL wirft der Verband vor, Temu Sonderlösungen zu gewähren.
"Die paradoxe Situation: Die Masse an Temu-Paketen trägt zur Auslastung der Logistikzentren bei und führt mit zur Einführung der Peak-Gebühr", erklärte der Verband. "Während Temu den Preis drückt, treibt DHL die Kosten - ein doppelter Würgegriff für KMU", führen die Onlinehändler aus.
Erst am Mittwoch hatte der Handelsverband Deutschland (HDE) bekanntgegeben, Beschwerde gegen Temu beim Bundeskartellamt eingereicht zu haben. Temu entziehe den Verkäufern auf der Plattform die Preissetzungshoheit, erklärte der HDE zur Begründung.
T.Perez--AT