- Zeitung: Staatsanwalt offen für Einfrieren des Schweigegeldverfahrens gegen Trump
- Remis in Frankreich: U21 bleibt 2024 ungeschlagen
- Putin lockert Regeln zu Einsatz von Atomwaffen - Kritik von Washington und Kiew
- Afghanische Aktivistin Nila Ibrahimi mit Kinder-Friedenspreis ausgezeichnet
- Scholz verliert in SPD an Rückhalt - hält sich aber bedeckt
- Schnelles Karriereende möglich: Nadal verliert Auftakteinzel
- Netanjahu: Israel bietet fünf Millionen Dollar für jede freigekommene Geisel
- Scholz hält sich in Kandidatenfrage bedeckt - "gemeinsam erfolgreich"
- Videospiel "Minecraft" soll in Freizeitparks zum Leben erweckt werden
- Schäden an zwei Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage
- Ukraine greift Russland mit ATACMS-Raketen an - Moskau droht mit Antwort
- Arbeitskräfte gesucht: Spanien erleichtert Zuwanderung
- US-Republikanerin will Trans-Abgeordneter Zugang zu Damentoilette verwehren
- CDU-Vertreter warnen vor Koalition mit der FDP - Liberale verärgert
- Frankreich schickt letzten Atommüll zurück nach Deutschland
- CDU-Politiker nehmen Pistorius ins Visier: Spott über "Rettungsanker" der SPD
- Curling-EM: Deutschland löst WM-Ticket
- G20-Gipfel in Rio: Scholz warnt Xi vor Eskalation des Ukraine-Kriegs
- "Meine Familie und mich schützen": Wanderwitz kandidiert nicht mehr für Bundestag
- Zwei Säuglinge tot in Wohnung in Sachen-Anhalt gefunden: Mutter in Untersuchungshaft
- Polizei räumt Protestcamp gegen Tesla-Erweiterung in Brandenburg
- Lawrow droht mit "entsprechender" Antwort auf ATACMS-Beschuss
- Spanisches Königspaar besucht erneut Überschwemmungsgebiet
- Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage
- Handgranatenwurf auf Friedhof: Zwei weitere Männer nahe Stuttgart festgenommen
- Attentäter Breivik will 13 Jahre nach Massaker vorzeitige Haftentlassung
- Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen
- Faeser fordert nach Durchtrennen von Kabel besseren Schutz kritischer Infrastruktur
- Ermittler finden zwei tote Neugeborene in Wohnung in Sachen-Anhalt
- ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht
- 1000 Tage Ukraine-Krieg: Kiew und Moskau wollen nicht aufgeben
- FDP will Bundestagsabstimmung über Taurus - Linke verlangt Regierungserklärung
- SPD-Spitze bringt Scholz-Debatte nicht unter Kontrolle - Kanzler-Rückhalt schwindet
- BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden
- Russische Zentralbank will an geldpolitischem Kurs gegen Inflation festhalten
- Meta-Kontrollrat: Löschen von Facebook-Posts nach Anschlag in Moskau war falsch
- Berliner Senat verteidigt Kürzungen in Milliardenhöhe - Opposition kritisiert Pläne
- Beschädigte Unterwasserkabel: Baerbock warnt vor Einschüchterungsversuchen
- Moskau: Ukraine beschießt russisches Territorium mit ATACMS-Raketen
- Umweltschützer warnen vor russischem Einfluss auf Brennelementefabrik Lingen
- "Vorfreude ist da": DHB-Frauen starten EM-Vorbereitung
- US-Sondergesandter sieht "echte Chance" auf Waffenruhe zwischen Israel und Hisbollah
- G20-Gipfel in Rio: Bundeskanzler Scholz trifft Chinas Präsident Xi
- Zahl von Gewalt betroffener Frauen steigt - Paus: Hilfegesetz schnell beschließen
- Unions-Parlamentsgeschäftsführer besorgt über Rückzug von Wanderwitz
- ADAC: Skifahren in diesem Winter in vielen Gebieten teurer
- Georgiens Präsidentin ficht Wahlergebnis vor Verfassungsgericht an
- Wück macht Grohs nach Tumor-Diagnose Mut
- Französische Bauern protestieren weiter gegen Mercosur-Abkommen
- Britische Landwirte demonstrieren in London gegen Erbschaftssteuerreform
Nach digitalem Sprachassistenten benanntes Mädchen darf Vornamen ändern
Wer nach bekannten digitalen Sprachassistenten wie Siri oder Alexa benannt ist, hat im Fall seelischer Belastungen das Recht zu einer Vornamensänderung. Das entschied das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Göttingen nach eigenen Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen einem Mädchen und einer Stadtverwaltung. Die Eltern des Mädchens wollten für ihre Tochter demnach das Recht auf eine Namensänderung durchsetzen, da diese stark unter Mobbing leide.
Die zuständige Stadtverwaltung wies den Antrag laut Gericht aber ab, weshalb es zu einem Prozess kam. Die Richter kamen darin zu dem Schluss, dass die seelische Belastung der Klägerin im Vorschulalter die Änderung rechtfertige. Die Eltern hätten zahlreiche entsprechende Belästigungsvorfälle geschildert, etwa wenn andere Menschen dem Kind "Befehle" erteilten wie bei einem Sprachassistenten. Das Kind dürfe deshalb seinen Vornamen durch einen zweiten Namen ergänzen.
Die Behörde hatte laut Gericht argumentiert, dass die Belastung nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten nachgewiesen sei. Die Richter werteten den individuellen Wunsch nach Namensänderung höher als das öffentliche Interesse an einer gleichbleibenden Namensgebung, da die Klägerin den Belästigungen auch wegen ihres jungen Alters noch nichts entgegensetzen könne.
Eine seelische Belastung müsse prinzipiell auch nicht zwingend das Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Krankheit erreichen, sofern sie verständlich und begründet sei. Dazu komme die Tatsache, dass der Name des Sprachassistenten sehr bekannt sei und es sich bei ihm nicht nur um einen reinen Produktnamen handle. Er diene darüber hinaus auch explizit dazu, Befehle zu erteilten. Das wiederum lade geradezu dazu ein, Menschen gleichen Namens damit zu belästigen.
R.Garcia--AT