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Stadt München lässt Konzert von Roger Waters trotz Antisemitismusvorwürfen zu
Stadt München lässt Konzert von Roger Waters trotz Antisemitismusvorwürfen zu / Foto: Tolga Akmen - AFP/Archiv

Stadt München lässt Konzert von Roger Waters trotz Antisemitismusvorwürfen zu

Die Stadt München lässt das umstrittene Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers Roger Waters am 21. Mai in der Münchner Olympiahalle trotz Antisemitismusvorwürfen gegen den Musiker stattfinden. In einer Sitzung des Stadtrats sagte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittwoch, dass Rogers in München als früherer Hauptstadt der NS-Bewegung und in Nachbarschaft des Tatorts des Olympia-Attentats von 1972 auftreten dürfe, sei "unsäglich und unerträglich". Dennoch gebe es nach einer von ihm beauftragten rechtlichen Prüfung durch die Regierung von Oberbayern keine andere Möglichkeit.

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"Es ist absolut zwingendes Recht, und kein Jurist sieht das irgendwo anders", dass ein geplantes Verbot des Roger-Waters-Konzert nicht möglich sei, sagte Reiter. Selbst falls ihn der Stadtrat einstimmig dazu auffordern würde, hätte er als Oberbürgermeister keine Handhabe und könne das Konzert nicht verbieten. Dabei bezog sich der Oberbürgermeister auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

Anders als München will Frankfurt am Main das ebenfalls im Mai dort geplante Konzert von Waters absagen. Der Sänger will sich dagegen wehren. Darüber hinaus soll dieser in Hamburg und Köln auftreten.

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, reagierte mit Enttäuschung auf die Entscheidung. "Diese Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft und für alle, die sich für ein respektvolles und tolerantes Zusammenleben einsetzen - indem sie den BDS-Unterstützer Roger Waters im Mai in München auftreten lassen, haben die staatlichen Stellen eine Chance vertan, den vielen Absichtserklärungen gegen Antisemitismus konkrete Taten folgen zu lassen", erklärte sie.

Knobloch begrüßte in der Stadtratsdebatte geäußerte Überlegungen, die rechtlichen Grundlagen so zu verändern, dass Akteuren wie Waters keine Bühne mehr geboten werden könne. "Hier muss sich schnell etwas tun, sonst steht uns das Problem bald erneut ins Haus - ganz grundsätzlich gilt: Dieses Konzert hätte niemals zugesagt werden dürfen", erklärte sie.

Zuletzt war Waters wegen Äußerungen zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine in die Kritik geraten. Er nahm im Februar auf Einladung Russlands an einer Sitzung des UN-Sicherheitsrats zum Ukraine-Krieg teil und sagte in einer Videoansprache, dass der russische Angriff auf die Ukraine "nicht unprovoziert" erfolgt sei.

Waters wird darüber hinaus seit langem offener Antisemitismus vorgeworfen. Ihm wird auch Nähe zur sogenannten BDS-Kampagne vorgeworfen, einer antiisraelische Boykottinitiative. Die Stadt München hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Diesen Beschluss erklärte aber das Bundesverwaltungsgericht für unwirksam, worauf sich nun auch die Entscheidung für das Waters-Konzert stützt

T.Wright--AT