- Trump nominiert Republikaner Brendan Carr als Leiter der US-Medienaufsichtsbehörde
- BGH spricht Grundsatzurteil zu Schadenersatz nach Datendiebstahl bei Facebook
- CDU und SPD in Sachsen starten Koalitionsverhandlungen für Minderheitsregierung
- Woche der Entscheidungen beginnt auf UN-Klimakonferenz in Baku
- Vertreter wichtiger Industrie- und Schwellenländer verhandeln bei G20-Gipfel
- Biden erlaubt Kiew Einsatz von Waffen mit größerer Reichweite gegen Russland
- Tausende protestieren in Slowakei gegen Regierung von Ministerpräsident Fico
- Biden: Niemand kann Energiewende in den USA rückgängig machen
- Regierungspartei im Senegal erklärt sich zur Siegerin der Parlamentswahl
- Löw: "Fehler" nach WM 2018 nicht aufgehört zu haben
- Sieben Weltkriegsbomben in Osnabrück unschädlich gemacht
- Sieg in Italien: Frankreich sichert sich Gruppensieg
- Fast 2000 Menschen bei Antikriegsmarsch von russischer Exil-Opposition in Berlin
- Nach Parteitag: Söder bleibt bei Nein zu Koalition mit den Grünen
- USA erlauben Ukraine Einsatz von weiter reichenden Waffen gegen Russland
- US-Repräsentantenhaus-Chef Johnson will Ethik-Bericht zu Gaetz nicht veröffentlichen
- Krönung in Turin: Sinner gewinnt ATP Finals
- K-Frage: Erste SPD-Abgeordnete für Pistorius - der sieht "keinen Automatismus"
- K-Frage: Pistorius steht weiter hinter Scholz - sieht aber "keinen Automatismus"
- Ukraine schränkt nach russischen Angriffen landesweit Stromversorgung ein
- Russische Exil-Opposition fordert Verurteilung von Putin als "Kriegsverbrecher"
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident hofft auf Mehrheit für seine Regierung
- Historischer Titel: Krawietz/Pütz triumphieren in Turin
- Tödliche Attacke in Schleswig-Holstein: Verdächtiger stellt sich auf Polizeiwache
- Massiver russischer Angriff auf die Ukraine - Kritik an Scholz' Telefonat mit Putin
- Smog-Belastung in pakistanischer Stadt Lahore sinkt erstmals nach Wochen
- FDP bekräftigt Forderung nach vorgezogener Bürgerschaftswahl in Hamburg
- Nordderby: Kiel geht gegen Flensburg unter
- SPD-Chef Klingbeil beharrt auf Scholz als Kanzlerkandidat
- Skeleton: Grotheer glänzt mit Doppelsieg - Neise überzeugt
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Klimaschutz: US-Präsident Biden besucht Amazonas-Region
- Druck auf Scholz in K-Frage wächst: Erster Bundestagsabgeordneter für Pistorius
- Jorge Martin erstmals MotoGP-Champion
- Papst für Prüfung der "Völkermord"-Vorwürfe gegen Israel
- Anti-Kriegs-Demonstration der russischen Exil-Opposition in Berlin begonnen
- Grüne starten mit Kanzlerkandidat Habeck und neuer Parteispitze in den Wahlkampf
- Russland greift Ukraine massiv wie selten an - Scholz verteidigt Putin-Telefonat
- Grüne küren Habeck zum Kanzlerkandidaten
- Slalom: Straßer Siebter in Levi
- Habeck zu Kanzlerkandidatur: Ich will Verantwortung suchen
- Spitzen des Staates gedenken an Volkstrauertag den Toten von Krieg und Diktatur
- K-Frage: Scholz will mit SPD in Wahlkampf ziehen und gewinnen
- Scholz verteidigt sein Telefonat mit Putin
- Neue israelische Luftangriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Sechs Tote bei schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen
- SPD und Grüne empört nach Berichten zu FDP-Planungen für "Ampel"-Aus
- 迪拜棕榈岛索菲特美憬阁酒店: 五星級健康綠洲
- Baerbock zu Habeck: Ich will Dich als Kanzler
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Пятизвездочный велнес-оазис
Anwohner müssen durch Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen
Anwohner müssen den durch einen Hundespielplatz verursachten Lärm hinnehmen, wenn er im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte bleibt. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Montag. Es lehnte damit die Klage einer Anwohnerin gegen einen Hundeauslauf im Bezirk Lichtenberg ab. Diesen hatte das Bezirksamt eingerichtet, betrieben wird er nun von einem privaten Bürgerverein.
Die Öffnungszeiten der umzäunten Anlage sind von Montag bis Samstag zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr beziehungsweise zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr. Die Anwohnerin führte an, dass die Lärmbelästigung unzumutbar sei, der Spielplatz zudem auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werde. Das Hundegebell verursache Stress und störe ihre Konzentrationsfähigkeit, an Entspannung oder gar Schlaf sei in den nutzungsintensiven Phasen selbst bei geschlossenen Fenstern nicht zu denken. Das Verwaltungsgericht sah dies anders und wies die Klage ab.
Die Anwohnerin könne die Schließung des Hundespielplatzes nicht beanspruchen, weil die davon ausgehenden Geräusche zumutbar seien, erklärte das Gericht. Dabei komme es nicht auf die individuelle Einstellung eines gegebenenfalls besonders empfindlichen Menschen an, sondern auf das Empfinden eines Durchschnittsmenschen.
Bei einer Lärmmessung in der Wohnung der Frau seien die in einem Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 Dezibel (A) tagsüber – wenn auch knapp – eingehalten worden. Dabei sei der geltend gemachten Lästigkeit des Hundelärms mit einen Aufschlag von 9,3 Dezibel (A) Rechnung getragen worden. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass der Lärm am Tag zwar wiederkehrend, aber keineswegs ununterbrochen sei.
Außerdem gehörten die Hundehaltung und die damit einhergehenden Auslaufgebiete zum typischen Stadtbild einer Großstadt. Die Errichtung eines Hundespielplatzes sei daher sinnvoll und könne wegen der möglichen Nutzungskonflikte in einer Grünanlage sogar erforderlich sein.
Angesichts der in Berlin grundsätzlich geltenden Leinenpflicht sei es "auch aus Gründen des Tierschutzes notwendig, Hunden die Möglichkeit zu geben, sich artgemäß frei zu bewegen". Durch die Umzäunung des abschließbaren Hundespielplatzes habe das Bezirksamt außerdem "effektive und ausreichende Maßnahmen zur Einhaltung der Öffnungszeiten" ergriffen. Gegen das Urteil vom 9. Juni ist eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
O.Ortiz--AT